Kündigung - neues Gesetz
Versicherung kündigen - neues Gesetz
Dank einiger Veränderungen im Kündigungsgesetz für Versicherungen haben sich inzwischen positive Veränderungen für die zahlreichen Versicherungsnehmer ergeben. Denn seit dem Jahr 2009 gelten diese Änderungen für alle bestehenden und zukünftig abgewickelten Versicherungen ohne geringste Ausnahme.
Gab es früher häufig Vertragslaufzeiten von mindestens fünf, wenn nicht sogar sage und schreibe zehn Jahren, ist hier eine enorme Verkürzung festgelegt worden. Seit der Gesetzesänderung kann eine Versicherung bereits nach Ende des dritten Versicherungsjahres bei der Versicherungsgesellschaft gekündigt werden. Mit Überschreitung des dritten Versicherungsjahres ist eine Kündigung zum Ende eines jeweils weiteren Jahres möglich. Auch im Falle einer Kündigung nach der Abhandlung eines Schadenfalls wurden Veränderungen eingeführt. Bis vor 2009 hatte der Versicherer trotz Kündigung noch immer Anspruch auf den gesamten Jahresbeitrag. Mit der Gesetzesänderung muss der Versicherungsnehmer diesen Jahresbeitrag nur noch zu einem geringen Anteil begleichen.
Eines hat sich aber auch nach 2009 noch nicht geändert: Kann man nicht beweisen, dass man fristgerecht gekündigt hat oder nimmt die Versicherung die Kündigung nicht schriftlich an, muss man ein weiteres Jahr Versicherungsnehmer bei der jeweiligen Gesellschaft bleiben.
Aus diesem Grund heraus sollte eine Kündigung immer noch schriftlich mit Einschreiben und Rückschein an den Versicherer geschickt werden.