KFZ-Versicherung kündigen
KFZ-Versicherung richtig kündigen
Wer seine KFZ Versicherung kündigen möchte, hat die Möglichkeit, hierzu zum einen eine ordentlichen Kündigung zu nutzen. Zum anderen besteht aber auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung.
In der Regel werden KFZ Versicherungen als ordentliche Kündigung aufgefasst. Eine ordentliche Kündigung liegt dann vor, wenn die KFZ Versicherung jeweils zum Jahresende gekündigt wird. Allerdings gilt als Stichtag für das Jahresende bei Versicherungen für Automobile der 30. November des jeweiligen Jahres. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Autoversicherung gekündigt wurde, wird die Kündigung ohne Probleme eingeleitet. Überschreitet man allerdings den Stichtag, bleibt einem nur noch der Weg über eines der außerordentlichen Kündigungsrechte. Ungeachtet dessen gelten auch für Sonderkündigungsrechte bestimmte Richtlinien, welche unbedingt eingehalten werden müssen, um problemlos aus der alten KFZ Versicherung entlassen zu werden.
Diese außerordentlichen Kündigungen nennt man auch Sonderkündigungen. Diese können nur aus bestimmten Gründen heraus genutzt werden; der Wechsel zu einer anderen Versicherung ohne ein triftiges Motiv gilt hier nicht mehr als Kündigungsgrund. Ein möglicher Grund, die Autoversicherung außerordentlich zu kündigen, kann zum Beispiel die Erhöhung der Beiträge sein. Jedoch gilt auch im Fall der Beitragserhöhung eine Kündigungsfrist, diese beträgt aber lediglich vier Wochen. Ebenfalls jederzeit kündigen kann man eine KFZ Versicherung dann, wenn man einen Fahrzeugwechsel vollzieht.
Bei jeder Neuanmeldung eines Automobils hat man auch gleichzeitig die Möglichkeit, seine KFZ Versicherung frei zu wählen. Für die Kündigung der KFZ Versicherung des vorher genutzten Fahrzeuges reicht es dabei aus, der Versicherung zu melden dass das bis zu diesem Zeitpunkt versicherte Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt abgemeldet wurde und nun nicht länger am Straßenverkehr teilnimmt.
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